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Elektronische Rechnung ab 1. Juli 2011 - alles erlaubt?

Was Sie jetzt beachten müssen!

Durch das nunmehr verabschiedete und am 1. November 2011 veröffentlichte Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber die bis zum 31. Dezember 2012 umzusetzende Richtlinie bereits rückwirkend zum 1. Juli 2011 in das Gesetz
übernommen und die bisher hohen Anforderungen an eine elektronische Rechnung stark vereinfacht.

Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, die Abrechnung erbrachter Leistungen erheblich zu beschleunigen sowie Kostenersparnis und Bürokratieabbau zu realisieren.

Icon Elektronische Rechnungen_11_2011 (.pdf - 561,44 kB)